Berichtsverfassung

Am Ende einer jeden Untersuchung steht verpflichtend - neben der Einreichung aller im Rahmen der Maßnahme getätigten Funde - auch die Erstellung eines umfangreichen Berichtes für die zuständige Denkmalpflege. Dieser Bericht enthält neben den Ergebnissen der Untersuchung auch den genauen Ablauf sowie eine erste Einordnung der festgestellten Strukturen in den archäologischen Kontext. Gleichsam ist ggf. das Ausbleiben relevanter Befunde zu belegen und auf seine Ursachen hin zu analysieren.

In Hessen sind die Anforderungen an einen solchen Bericht verbindlich durch die Denkmalpflege definiert worden und unter folgendem Link abrufbar: Grabungsrichtlinien_Hessen